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Satzung

Auszug aus der

Vereinssatzung des Fördervereins für Musik und Kultur Börde Sittensen e. V.

§ 1                  Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

§ 1 Nr. 1    Der Verein führt den Namen „Förderverein für Musik und Kultur Börde Sittensen “.

                  Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und   

                  führt dann den Zusatz „e.V.“

 

§ 1 Nr. 2    Der Verein hat seinen Sitz in 27419 Lengenbostel, Hauptstraße 17.

 

§ 1 Nr. 3    Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.

 

§ 1 Nr. 4    Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 2            Zwecke und Ziele

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur durch die finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften in der Börde Sittensen und für die Verwirklichung steuerbegünstigter kultureller Zwecke durch die Samtgemeinde Sittensen.

 

§ 2a           Zweckerfüllung und –verwirklichung

                 Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln und Beiträgen, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Förderung umfasst die Bereiche der Musik, der darstellenden und bildenden Kunst, insbesondere durch Übernahme und Bezuschussung von Schul-/Lehrgangsgebühren, Anschaffung von Musikinstrumenten, Vergabe von Stipendien, Anschaffung und Überlassung von Notenmaterial und anderer Hilfsmittel.

                 

§ 2b           Steuerbegünstigte Zwecke

 

§ 2b Nr. 1  Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts

                steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist Förderverein im Sinne des

§ 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 der Satzung genannten Einrichtungen sowie der steuerbegünstigten kulturellen Zwecke durch die Samtgemeinde Sittensen verwendet.

                 

§ 2b Nr. 2  Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie  eigenwirtschaftliche

                  Zwecke.

 

§ 2b Nr. 3      Etwaige Gewinne und alle sonstigen Mittel des Vereins dürfen nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

                 

§ 2b Nr. 4  Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 2b Nr. 5      Es darf darüber hinaus auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3                  Erwerb der Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist unter Angabe des Namens, Vornamens, des Geburtsdatums und der Anschrift schriftlich an den Vorstand einzureichen. Beschränkt Geschäftsfähige müssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters schriftlich nachweisen. Juristische Personen haben den Antrag durch den vertretungsberechtigten Vorstand unter Beifügung ihrer Vereinssatzung und der Nr. des zuständigen Vereinsregisters vorzunehmen.

 

Über den Aufnahmevertrag entscheidet abschließend der Vorstand mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Der Vorstand  ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekanntzugeben.